Kontaktbörse Adoption 2011-2018

Rubrik 4
"Ich suche mein zur Adoption freigegebenes Kind oder adoptierte Verwandte"
 
 

Hinweis auf § 1758 BGB: "Tatsachen, die geeignet sind, die Annahme und ihre Umstände aufzudecken, dürfen ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern." Wir empfehlen, sich an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle zu wenden. Der Adoptionsfachdienst ist die einzige Stelle, die hier im Rahmen ihrer Kompetenzen tätig werden darf.

 

Die Kontakbörse steht aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung.

 

 


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